Dein Glossar für die Hochschulpolitik

Hier findest Du Informationen über die Organe, Verfahren und Abkürzungen, die in der Hochschulpolitik an der Universität Bonn und darüber hinaus eine Rolle spielen.
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AStA

AStA ist die Abkürzung für „Allgemeiner Studierendenausschuss“. Man kann den AStA als die Regierung der Verfassten Studierendenschaft bezeichnen. Weitere Informationen findest du hier.

AStA-Vorsitz

Die*der AStA-Vorsitzende wird vom Studierendenparlament gewählt, hierzu benötigt sie*er die absolute Mehrheit der Stimmen. Da für gewöhnlich bei den Wahlen keine Liste die absolute Mehrheit erreicht, wird meist eine Koalition aus zwei oder mehreren Listen gebildet. Die*der AStA-Vorsitzende hat die Aufgabe, dem Studierendenparlament AStA-Referent*innen für bestimmte Aufgabenbereiche vorzuschlagen sowie die Arbeit des AStA zu koordinieren.

AStA-Referate

Der Vorschlag der unterschiedlichen Referent*innen (durch die*den AStA-Vorsitzenden) muss vom Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Jede*r Referent*in hat ein bestimmtes Aufgabengebiet – ein AStA-Referat ist vergleichbar mit einem Ministerium. Dabei gibt es eigentlich keine Vorschrift welche Referate eingerichtet werden müssen, also welchen Aufgabengebieten man sich widmet. ABER: An einigen Arbeitsfeldern wird kein AStA vorbeikommen. So gibt es zum Beispiel immer ein Finanzreferat, ein Referat für Hochschulpolitik oder ein Referat für Öffentlichkeitsarbeit.

Fachschaftenkonferenz

Alle Fachschaftsräte entsenden Vertreter*innen in die Fachschaftenkonferenz, welche sich einmal wöchentlich trifft. Die Aufgaben der Fachschaftenkonferenz sind zum Beispiel das Vorschlagen einer*eines Fachschaftenreferent*in und die Koordination der Arbeit der Fachschaftsräte. Außerdem verfügt die Fachschaftenkonferenz über einen eigenen Etat, aus dem finanzielle Anträge der einzelnen Fachschaftsräte gezahlt werden kann.

Fachschaftenreferat

Das Fachschaftenreferat ist für die Koordination der Arbeit der Fachschaften verantwortlich. So leitet die Fachschaftenreferent*in und ihre*seine Mitarbeitenden die Fachschaftenkonferenz und sind Ansprechpartner*innen der Fachschaften im AStA. Die Fachschaftenreferent*in wird von der Fachschaftenkonferenz gewählt, von der*dem AStA-Vorsitzenden vorgeschlagen und vom Studierendenparlament bestätigt.

Fachschaftsvertretung und Fachschaftsrat

Eigentlich bezeichnet man mit Fachschaft alle Studierende eines Faches. Was man aber gewöhnlich „Fachschaft“ nennt, sind deren gewählte Vertreter*innen. Die Fachschaft kümmert sich um fast alles, was das Studiherz begehrt: Studienberatung, Verkauf oder Ausleihe von Skripten und Klausuren, Erstsemester-Einführungen, Partys, Vorlesungsevaluationen und vieles mehr. Normalerweise trifft sich jede Fachschaft einmal pro Woche zur sogenannten Fachschaftssitzung. Diese ist offen, das heißt daran können alle interessierten Studierenden teilnehmen.

Haushalt

Der Haushalt ist ein Dokument, in dem aufgeschlüsselt ist, wie viel Geld dem AStA und dem SP zur Verfügung stehen und wofür er diese Geld ausgeben dürfen. Der Haushalt besagt also zum einen, wofür Geld ausgegeben werden darf (und damit automatisch auch, wofür nicht) und in welcher Höhe.

Liste

Als Liste werden die Politischen Hochschulgruppen bezeichnet, die sich in der universitären Hochschulpolitik engagieren. Neben der LGL sind das beispielsweise die Juso-HSG, der SDS, die LUST, die LHG oder der RCDS. Die Listen treten einmal im Jahr zu den Hochschulwahlen an und stellen somit unter anderem die Mitglieder des Studierendenparlamentes.

SP

SP ist die Abkürzung für Studierendenparlament. Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Organ der Verfassten Studierendenschaft und besteht aus 43 Mitgliedern. Als Parlament der Studierenden hat es zur Aufgabe den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) zu wählen und ihn zu kontrollieren. Entscheidungen von hoher Tragweite wie der Haushalt müssen ebenfalls im SP beschlossen werden. Weitere Informationen findest Du hier.

SP-Ausschüsse

Das Studierendenparlament kann Ausschüsse einberufen, die die Beschlusskompetenzen des Studierendenparlament gemäß der Satzung der Studierendenschaft wahrnehmen. Dabei hat das Studierendenparlament ständige (Haushaltsausschuss, Kassenprüfungsausschus, usw.) und nicht-ständige Ausschüsse.

Senat

Das höchste Selbstverwaltungsorgan der Uni Bonn ist der Senat.
In ihm sitzen Professor*innen, Studierende sowie wissenschaftliche und weitere Mitarbeitende.
Der Senat bestätigt das Rektorat und legt die Grundordnung der Hochschule fest, also Regelungen über die Organisation, sowie die Tätigkeiten der Hochschulorgane und ihrer Einrichtungen.
(Quelle: https://wahlen.uni-bonn.de/content/dokumente/2021/Wahlzeitung2021.pdf)

Fakultätsräte

Unsere Universität ist in sieben Fakultäten und das BZL gegliedert, die ihrerseits aus Instituten, Seminaren und Kliniken bestehen. Die sieben Fakultätsräte und die ihnen vorsitzenden Dekane und Dekaninnen
entscheiden über Lehre und Forschung in den jeweiligen Fakultäten und leiten diese. Die Dekanin vertritt die jeweilige Fakultät. Der Fakultätsrat besteht aus Dekanin und Prodekanin, sieben bzw. acht Professorinnen, zwei wissenschaftlichen Mitarbeitenden, ein bis zwei weiteren Mitarbeitenden, sowie drei Studierenden (Medizin: vier Studierenden). Diese Studierenden wählst du für deine Fakultät bei den Gremienwahlen. Lehramtsstudierende wählen – mangels eigener Fakultät – zwei Studierende in den Vorstand des Bonner Zentrums für Lehrerbildung (sic!).
(Quelle: https://wahlen.uni-bonn.de/content/dokumente/2021/Wahlzeitung2021.pdf)