Studierendenparlament (SP)

Das Studierendenparlament (SP) ist das höchste beschlussfassende Organ der Verfassten Studierendenschaft. Als Parlament der Studierenden hat es unter anderem die Aufgabe den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) zu wählen und ihn zu kontrollieren. Entscheidungen von hoher Tragweite wie z.B. den Haushalt (Wie viel Geld von Deinen 11,50€ AStA-Beitrag darf wofür ausgegeben werden?) müssen ebenfalls im SP beschlossen werden.
Wer aktuell für die LINKS-GRÜNE LISTE im SP sitzt erfährst du hier.

Das Studierendenparlament kann Ausschüsse zu beliebigen Themen einsetzen, um sich nicht selbst mit allen Themen in einer Sitzung befassen zu müssen. Derzeit existieren der Haushaltsausschuss (HHA), Kassenprüfungsausschuss (KPA), der Wahlprüfungsausschuss (WPA), der Ausschuss für den Hilfsfonds in Not geratener Studierender (AfH), Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss (SGO), der Ausschuss für den Rechtshilfefonds (AfR) und der Semesterticketausschuss (STA). Durch Klick auf den entsprechenden Reiter erhaltet ihr mehr Informationen zu ihren Aufgabenfeldern.


HHA

Der Haushaltsausschuss als ständiger Ausschuss des Studierendenparlamentes ist ein Pflichtausschuss gemäß § 54 (2) Hochschulgesetz NRW. Seine Mitglieder dürfen nicht dem AStA angehören. Nach § 3 (2) der Haushalts- und Wirtschaftsführungs-Verordnung der Studierendenschaften NRW nimmt er zum Entwurf für den Haushaltsplan der*des Finanzreferent*in Stellung. Ebenso erhält er das Rechnungsergebnis von diesem*dieser. Auf der Basis der Stellungnahme des Haushaltsausschusses entscheidet das Studierendenparlament über den Haushaltsplan.

KPA

Der Kassenprüfungsausschuss führt für das Studierendenparlament die Kassenprüfung nach § 23 der Haushalts- und Wirtschaftsführungs-Verordnung der Studierendenschaften NRW durch. Die Kassenprüfer*innen dürfen nicht dem AStA angehören und nicht mit der Anordnung oder Ausführung von Zahlungen betraut sein.

WPA

Der Wahlprüfungsausschuss prüft gemäß § 27 der Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament für das SP die Gültigkeit der Wahl und ihre organisatorische und sachlich korrekte Durchführung. Seine Mitglieder dürfen weder dem AStA angehören, noch dem Wahlausschuss für die zu prüfende Wahl angehört haben. Nach Abschluss der Arbeit legt der Ausschuss dem SP eine Beschlussvorlage zur Gültigkeitserklärung vor.

HiFo

Der Studentische Hilfsfonds vergibt zinslose Kredite an in finanzielle Not geratene Studierende der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, um die Fortsetzung des Studiums zu gewährleisten. Seine Mitglieder entscheiden in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Anträge. Die maximale Summe, welche beantragt werden kann, beträgt 2.500 €, wobei der geschätzte Bedarf ausschlaggebend ist. Das Geld wird zinsfrei verliehen.

SGO

Der Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss ist für die Fortentwicklung der rechtlichen Rahmendokumente, die die Arbeit der Verfassten Studierendenschaft ermöglichen zuständig. Hierzu gehören u.a. die Satzung der Studierendenschaft, die Geschäftsordnung des Studierendenparlamentes und Wahlordnungen. Der SGO erarbeitet Beschlussempfehlungen für das Studierendenparlament.

AGG

Der Ausschuss für Geschlechtergerechtigkeit soll die Arbeit des SP und andere Gremien der Studierendenschaft begleiten und bei diskriminierendem Verhalten aufgrund von Geschlecht einschreiten und Lösungsvorschläge erarbeiten. So wurde im AGG bereits die Debattenkultur im SP untersucht, woraufhin eine quotierte Redeliste im SP etabliert wurde.

STA

Der Ausschuss für das Semesterticket hat die Aufgabe, auf Basis der Richtlinie für die Arbeit des Ausschusses für das Semesterticket (RLST) die Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages für Studierenden u.a. mit sozialen Härtefällen, Behinderung, bei Exmatrikulation und studienbedingtem Aufenthalt außerhalb von NRW vorzunehmen. Für die laufende Arbeit und Beratung beschäftigt er eine Mitarbeiterin in Teilzeit.