Der §219a des Strafgesetzbuches verbietet die sogenannte Werbung von Schwangerschaftsabbrüchen. In der Realität heißt das oft, dass Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis durchführen auf ihren Websites nicht umfangreich ihre Patient*innen über ihr Vorgehen, die Kosten und Weiteres informieren können. Für dieses Recht auf Information kämpft seit 2019 die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Ein kürzlich gefälltes Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts hat nun dazu geführt, dass sie diese Informationen von ihrer Website nehmen musste. Der §219a verhindert, dass Ärzt*innen immer über die Art von Schwangerschaftsabbrüchen, die sie in ihrer Praxis durchführen, informieren können. Andere Organisationen, Gruppen und auch wir dürfen über Schwangerschaftsabbrüche informieren und genau das wollen wir tun!
pro familia Beratungsstellen in und um Bonn:
Beratungsstelle Bonn
Kölnstraße 96, 53111 Bonn
0228 3380000, bonn@profamilia.de
Beratungsstelle Rhein-Sieg-Kreis
Markt 45 A, 53721 Siegburg
02241-21010, rhein-sieg-kreis@profamilia.de
Beratungsstelle Köln-Zentrum
Hansaring 84 – 86, 50670 Köln
0221 122087, koeln-zentrum@profamilia.de
oder bei pro familia
Allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch findest du hier.
Ärzt*innen, die in und um Bonn oder in deiner Region Schwangerschaftsabbrüche durchführen (medikamentös/operativ) findest du hier.
Umfängliche Informationen auf der Seite der Grünen findest du hier.
Die Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auf Deutsch, Englisch und Türkisch von der Praxis Dr. Kristina Hänel findest du hier, genauere Informationen gibt es dann in deiner jeweiligen Praxis.
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